Sozialbestattung in Düsseldorf: Antrag beim Amt für Soziales und Jugend
Wer zur Bestattung verpflichtet ist, die Kosten aber nicht tragen kann, bekommt die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII vom Sozialhilfeträger übernommen. In Düsseldorf ist dafür die Sachbearbeitung Bestattungskosten im Amt für Soziales und Jugend zuständig.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Düsseldorf; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Gebührentarif der Friedhöfe der Landeshauptstadt Düsseldorf, gültig ab 01.01.2026.
Zuständige Stelle in Düsseldorf
Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales und Jugend
Fachbereich Unterstützung im Alter, bei Pflegebedürftigkeit und zur Existenzsicherung (51/84)
Sachbearbeitung Bestattungskosten
Willi-Becker-Allee 8, 40227 Düsseldorf
Telefon 0211 89-91, Fax 0211 89-29538
E-Mail bestattungskosten@duesseldorf.de
Eine telefonische Beratung ist möglich. Den Antrag stellen Sie auf dem Postweg, die Vordrucke werden Ihnen zugeschickt; telefonisch kann der Antrag nicht gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nur im Ausnahmefall nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Das Verfahren ist kostenfrei. Details beschreibt die Dienstleistungsseite der Stadt.
Wann die Stadt die Kosten übernimmt
Die Übernahme der Bestattungskosten ist eine nachrangige Leistung. Zuerst werden eigenes Einkommen und Vermögen sowie der Nachlass eingesetzt. Einen Antrag stellen können nur Personen, die rechtlich zur Kostentragung verpflichtet sind; Freunde oder Nachbarn haben in der Regel keinen Anspruch.
Zur Orientierung bei den städtischen Gebühren: Ein Urnen-Einzelgrab ohne Trauerfeier kostet in Düsseldorf einschließlich Einäscherung 2.210,05 €, mit Kapelle 2.494,38 €, ein Sarg-Einzelgrab mit Kapelle 2.875,66 €. Welche Leistungen im Einzelfall als erforderlich gelten, entscheidet das Amt.
Unterlagen laut Stadt
- Bestattungsauftrag
- Rechnung des Bestatters oder Gebührenbescheid des Ordnungsamts
- Gebührenbescheid des Garten- und Friedhofsamts
- Testament oder Erbvertrag
- Sterbeurkunde
- Nachlassverzeichnis mit Nachweisen (Sparbücher, Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Lebens- oder Sterbeversicherungen)
- Einkommens- und Vermögensnachweise des Antragstellers, auch Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Belastungen (Miete, Versicherungen, Werbungskosten, Kredite)
- Angaben zu Angehörigen
Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus; meist kümmert sich der Bestatter darum.
Rechtliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen
Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass. Hilfsweise haften Unterhaltspflichtige (§ 1615 Abs. 2 BGB) und die Bestattungspflichtigen (§ 8 Abs. 1 BestG NRW).
Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BestG NRW sind das die Hinterbliebenen in dieser Rangfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. Kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, veranlasst die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist oder die verstorbene Person gefunden wurde, die Bestattung (§ 8 Abs. 1 Satz 2). In Düsseldorf ist das das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf, Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige, Telefon 0211 8993210, Postanschrift Erkrather Straße 3, 40233 Düsseldorf (kein öffentlicher Zugang) (Seite des Ordnungsamts). Die Kosten tragen trotzdem die Pflichtigen.
Fristen: Eine Erdbestattung darf frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden (§ 13 Abs. 2). Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen erfolgen, die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen; die örtliche Ordnungsbehörde kann die Fristen auf Antrag verlängern (§ 13 Abs. 3).
Feuerbestattung: Vor der Einäscherung ist eine zweite ärztliche Leichenschau vorgeschrieben (§ 15 Abs. 1). Die Urne ist auf einem Friedhof oder auf See beizusetzen (§ 15 Abs. 5).
Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. In Düsseldorf ist das das Amt für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf, Sachbearbeitung Bestattungskosten.
Quelle: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz, BestG NRW) vom 17. Juni 2003 (GV. NRW. S. 313), in Kraft seit 1. September 2003, zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Unser Rat: Anruf vor dem Auftrag
Rufen Sie beim Amt für Soziales und Jugend an, bevor Sie einen Bestatter beauftragen. Dann können Sie klären, welche Leistungen übernommen werden, und vermeiden Kosten, die über das Erforderliche hinausgehen. Sagen Sie dem Bestatter gleich zu Beginn, dass ein Antrag auf Kostenübernahme läuft.
Lässt sich der Auftrag nicht aufschieben, weil die Frist von zehn Tagen nach § 13 Abs. 3 BestG NRW läuft, stellen Sie den Antrag so bald wie möglich danach und bewahren alle Rechnungen und Belege auf. Einen Kostenvoranschlag, den Sie dem Amt vorlegen können, erhalten Sie über unsere Anfrage. Wie sich die Gebühren zusammensetzen, lesen Sie auf der Startseite.